Glashütte Klein Kraase

Dies ist ein Beitrag zur Glashütte Klein Kraase, er ist Bestandteil einer umfassenden Darstellung zur Glashütten des Müritzkreis, wobei diese Arbeit noch nicht abgeschlossen ist. Die Verfasser dieser Darstellung sind Herr Dieter Mombour und Frau Gisela Masurowski aus Hohen Wangelin.

Für die freundliche Überlassung des Materials möchte ich mich recht herzlich bedanken!

 

Varchentin

Ehemalige Zugehörigkeit: ritterschaftl. Amt Stavenhagen

Varchentin ist Hauptgut, dazu gehört Kraase als Pertinenz

Geschichte des Ortes
Kraase: ist Pertinenz von Varchentin

Kraase wird 1286 erstmalig erwähnt.1333 wird es dort bereits die Kirche gegeben haben, die als Filiale zu Varchow gehörte. Kraase ist zu dieser Zeit ein Bauerndorf. Das Lehn des Dorfes hat am Ende des 16. Jhd. die Familie Rostke, die auch in Varchentin und Schlön begütert waren, aber 1639 ihren Besitz an Kraase verlieren.. Zu Anfang des 17.Jhd. haben auch die Kruse – Besitzer von Varchentin – Anteile in Kraase.
1671 und 1674 kommt es zur Verpfändung des Gutes und Dorfes Kraase an den Lehnrat Dr. juris. Ferber und bleibt in dessen Besitz bis 1756. Von 1738 – 1756 wird Kraase an den seit 1721 angestellten Verwalter Peter Langhoff verpachtet. Danach ist Besitzer Klinggräff, 1808 Genzkow,1845 Lemcke 1935 Karl und Franz Warnecke bis 1945.
Raabe (1857) : Der jetzige Hof ist erst in neuere Zeit angelegt, der alte Hof lag neben der kleinen Kirche.

 

Glashütte zu Varchentin 
angelegt auf der Pertinenz Kraase


Besitzer: Johann Friedrich von Ferber
Hüttenmeister : 1722 – 1726 von Ferber, 1726 – 1736 Jacob Caspar Müller
Zeit: 1722 - 1736
Lage: an der Stelle des untergegangenen Dorfes Klein Kraase
Flurname: Tannenberg – Hüttenberg (?)

Johann Friedrich von Ferber, bittet am 16.04.1722 um Consens über eine zu Kraase auf 18 Jahre anzulegende Glashütte.
In seiner Begründung zur Anlage der Glashütte heißt es:
„Es befindet sich bei meinem Gut Varchentin und dem Dorf Kraase eine ziemliche Menge Eichen- und Ellern-Holz, welches nicht voll genutzt werden kann, zumal in dieser Gegend soviel Holz vorhanden, dass auch die benachbarte Stadt Waren wegen dieses Überflusses die Consession erhalten hat, eine Glashütte anzulegen. Hingegen gereicht es zur Verbesserung des Gutes, wenn das überflüssige Holz weggeräumt und der Platz zu Acker, Wiesen und Hütung brauchbar gemacht wird. Ich muß hierauf, um das Holz einigermaßen zu Geld zu machen, um so viel mehr bedacht sein, als ich in den schweren Zeiten verschiedene Schulden
auf das Gut gemacht habe und selbige abzutragen mich bemühen muß.“
Eine Entscheidung des Herzogs bleibt aus. Ein 2. Schreiben von Ferber vom 08.05.1722 und eine Mahnung vom 01.06.1722 bleiben ebenfalls ohne Antwort.
Da kein Konsens erfolgte, ließ von Ferber, um die gedingten Hüttenleute nicht müßig gehen zu lassen und ohne Arbeit zu lohnen, die auf seine Kosten erbaute Hütte durch das Holz der benachbarten Hölzung Möllenhagen betreiben, dessen Gutbesitzer H. Hostein einen herzoglichen Konsens für seine Glashütte besaß. Ferber betreibt die Glashütte nur 2 – 3 Jahre, da sie nicht rentabel war. Wie lange die Glashütte außerdem noch ruhte ist nicht bekannt.

 Im Sept. 1726 verkaufte von Ferber, der zu der Zeit Kammerjunker bei der verwitweten Herzogin zu Mirow ist und seine Güter nicht selbst bewohnen und ihnen vorstehen konnte,
diese Glashütte nebst der Kraaser Hölzung an den Glashüttenmeister Jakob Caspas Müller in der Hoffnung, dass der Herzog den Konsens auf den beiliegenden Hüttenvertrag geben wird. Gleichzeitig verpachtet von Ferber dem Glashüttenmeister Müller auch das Gut Kraase für die Dauer von 10 Jahren, das Müller zu Trinitates 1727 bezieht. 
Nach Müllers Meinung ist das Holz beim Kraaser Gut überflüssig und zu entbehren, was auch durch eine Besichtigung bestätigt werden könne.


Am 29.09.1727 wird zwischen von Ferber und Jakob Caspar Müller ein Hüttenvertrag abgeschlossen, der folgende Bedingungen enthält:

  • Verkauf der bereits angelegten und erbauten Glashütte nebst allen Wohnungen an     Jacob Caspar Müller, sowie das Kraaser Feld mit Buchen und weicher Hölzung.
    Eichen und Tannen behält von Ferber, da es gutes Bauholz ist. 
    Verkauf für die Dauer von 10 Jahren ab 1726, sollte die Hütte still liegen, ab dem 
    Zeitpunkt, wenn das erste Glas gebrannt wird.
    Sollte das Holz mehr als 10 Jahre reichen, so wird die Pension verlängert.
  • Müller zahlt für die Hölzung und Nutzung der Glashütte einschließlich des erbauten
    Meisterhauses und der übrigen Häuser und Hütten 2800 Rthlr. in bar und im voraus zu 2 Terminen: Anthonii 1727: 1400 Rtlr. und Trinitatis 1727: 1400 Rtlr.
    Für die folgenden Kontraktjahre braucht er dann keine Zinsen mehr bezahlen.
  • Ausfälle durch Krieg, Krankheit, widrige Umstände u.a. ausgefallene Zeiten können nachgearbeitet werden.
  • Die bei der Hütte vorhandenen Materialien werden spezifiziert und taxiert und von 
    Müller zu Anthonii und Trinitatis 1727 bezahlt. Ebenso werden die Gesellenschulden angenommen und bezahlt.
  • Das Land, das durch die Hütte von Holz frei geräumt wird, steht Müller zur freien 
    Verfügung. Mit den Kraaser Bauern, die in dem Gehölz ihre Weide haben, muß 
    Müller eine Übereinkunft schließen.

Müller brannte nicht nur aus der Möllenhagener Hölzung, sondern auch aus der Kraaser: Tannen, Birken und Ellern. Den verschuldeten Hüttenleuten gab er Arbeit und Lohn.
Am 26.12.1730 richtet Müller erneut eine Bitte an den Herzog zwecks Consens für die nun von ihm betriebene Glashütte. Er betont darin, dass er von Jugend an im Hüttenbetrieb tätig war und schon viele Glashütten in Administration hatte. Aber auch Müllers Gesuch bleibt ohne Antwort. Die Glashütte wird offenbar – wie im Vertrag festgelegt - bis 1736 betrieben.
Jacob Caspar Müller war durch die Glashütten zu erheblichem Wohlstand gelangt, er wird später Pfandinhaber des Amtes Stavenhagen und Drost (Amtshauptmann) zu Stavenhagen. 1753 stirbt er in Stavenhagen.

 

Zur Lage der Glashütte
Der Fundplatz der Kraaser Glashütte ist bekannt. Er befindet sich südsüdöstlich von Kraase an der Westseite eines kleinen Sees auf einer Bergkuppe, die den Namen Tannenberg trägt, daneben liegt der Hüttenberg (MTB). Nach Beendigung der Glasproduktion ist aus dieser Glashüttensiedlung eine Meierei entstanden, die den Namen Klein Kraase erhielt.
Die DVK von 1757 zeigt im Bereich der Glashüttenfundstelle und deren Umgebung eine größere Siedlung, die den Namen Klein Kraase trägt.
Auch in den Karten von Wibeking (1786) und Schmettau (1788) ist Klein Kraase eingetragen.
1783 wurde neben Kraase auch Klein Kraase in die Brandversicherung aufgenommen und es gibt dazu einen Lageplan mit Beschreibung. Besitzer ist ab 1756 Klinggräff.
Leider haben wir bisher keine weiteren Informationen zu dieser Örtlichkeit.
Im Staatskalender von 1842 ist Klein Kraase nicht mehr aufgeführt.

 

Quellen:
1. Schlie, Prof. Dr. F.: Kunst-u. Geschichts – Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg – Schwerin, Bd. 3
2. Dr. Ralf Wendt: „Glashüttenbetrieb und Gutsherrschaft in Mecklenburg vom 17. bis 19. Jhd.“
3. Dr. Ralf Wendt:“Handschriftliche Aufzeichnungen aus dem LHA Schwerin“
4. Oeynhausen: „Glashütten in Mecklenburg „ ( MJB 70 Jg. 1905, S. 299,300 )
5. Wilhelm Raabe „ Mecklenburgische Vaterlandskunde“ Bd.1 - 1857 S. 835
6. „ Varchentin 1333 – 1999“ Ortschronik
7. „Kraase – ein Dorf in Mecklenburg“
8. Kirchenbuch Varchentin
9. LHA Schwerin : Lehnakten



Alle Rechte vorbehalten.

Gisela Masurowski u. Dieter Mombour

Hohen Wangelin, 01.08.2005

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